Skip to main content Skip to page footer

Handlungsfeld

Ausbau E-Mob­i­li­tät

Beschreibung der Maßnahme

Für jede zehnte in den nordrhein-westfälischen Krankenhäusern beschäftigte Person wird auf den Beschäftigtenparkplätzen der Krankenhäuser die Möglichkeit zum Laden eines Elektroautos geschaffen. Auf diese Weise sollen die Beschäftigten, für die der ÖPNV, das Fahrrad oder das Zufußgehen keine Alternative auf dem Weg zur Arbeit darstellt, dazu motiviert werden, ihr konventionelles Verbrennerfahrzeug durch ein batterie-elektrisches Auto zu ersetzen. Die ersten Schritte zur Umsetzung sind die Anpassung der Beschaffungsrichtlinie, die Erhebung der Nutzungs- und Einsatzprofile der Fahrzeuge im Fuhrpark des Krankenhauses und die Identifizierung der im Fuhrpark für Elektromobilität geeigneten Fahrzeuge. Für den notwendigen Aufbau der Ladeinfrastruktur vor Ort erfolgt eine Prüfung der hierfür erforderlichen Dimensionierung des Stromverteilnetzes.

CO2-Minderung der Maßnahme

Das CO2-Einsparpotenzial basiert auf der Substitution von Fahrten mit Fahrzeugen mit konventionellem Verbrennungsmotor durch Fahrten mit batterie-elektrischen Fahrzeugen. Bei einer jährlichen Fahrleistung von 5.000 Kilometern (km) spart ein batterie-elektrisches Nutzfahrzeug gegenüber einem vergleichbaren Dieselfahrzeug bei derzeitigem Strommix etwa 925 kg CO2 ein. 

Kosten der Maßnahme

Die Investitionskosten lägen für 27.600 Ladepunkte zu je 3.000 Euro einmalig für alle Krankenhausstandorte in Nordrhein-Westfalen bei insgesamt 82,8 Millionen Euro.

Umsetzungsrelevante Akteure

Umsetzungsrelevante Akteur:innen sind die für das Fuhrparkmanagement verantwortlichen Personen, der oder die Mobilitätsbeauftragte sowie das Beschaffungswesen. Für den Aufbau der Ladeinfrastruktur vor Ort und die gegebenenfalls notwendige Ertüchtigung des Stromverteilnetzes und des Hausanschlusses ist zudem der Betreiber des Stromverteilnetzes einzubinden. Eine umsetzungsrelevante Voraussetzung ergibt sich zudem im Rahmen der Finanzierung zusätzlicher Investitionen, wofür die zuständigen Länder entsprechende Mittel in die Haushalte einstellen müssen.

Synergie- und positive Begleiteffekte

Diese sind dann gegeben, wenn eine Mehrfachnutzung von Ladeinfrastruktur möglich ist, beispielsweise durch Beschäftigte und Besucher:innen. Zudem bedeutet die Substitution von Fahrten mit konventionellen Verbrennerfahrzeugen eine Reduzierung der Emissionen verkehrsbedingter Luftschadstoffe und weniger Verkehrslärm.

Zeithorizont für Umsetzung

3 Jahre


Praixsbeispiele: Ausbau E-Mob­i­li­tät